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Einfuhrbestimmungen
Die neue Version hat im Allgemeinen keine Auswirkungen auf die tägliche Praxis. Aufgrund der Erfahrungen, die seit 2003 gesammelt wurden, wurden jedoch einige Punkte genauer spezifiziert, um mehr Klarheit zu schaffen.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir jederzeit unter der Telefonnummer 0 23 72 / 55 88-0 zu Ihrer Verfügung.
Umsetzung* des IPPC-Standards ISPM 15 für Verpackungen aus Vollholz (Stand 30.1.2012)
* Die Umsetzung bezieht sich auf die Ankunft im Empfangsland:
Ägypten
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 01.10.2005.
Algerien
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 01.10.2009
Argentinien
Umsetzung seit dem 01.06.2005
Australien
Seit dem 01.09.2004 gilt parallel zu der u. g. Behandlungsmethode der IPPC-Standard (ISPM15), dabei muss das Holz völlig frei von Rinde sein. Für Massivholzverpackungen, die gemäß IPPC (ISPM 15) behandelt sind, muss je nach Verwendung eine geänderte LCL packing declaration oder FCL packing declaration verwendet werden.
Alternativ sind noch weitere Behandlungsmethoden zugelassen, die jedoch aufwendiger und zeitlich limitiert sind.
Bei Sperrholzverpackung wird zusätzlich eine Herstellererklärung über Herkunft, Herstellungszeitraum und erstmalige Verwendung von der australischen Behörde AQUIS verlangt.
Für OSB-Verpackungen gibt es keine Quarantänebestimmungen. Es müssen keine Fristen eingehalten und keine Erklärungen abgegeben werden.
Bolivien
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 03.09.2005. Das Holz muß zusätzlich entrindet sein.
Brasilien
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 16.05.2006. Bei der Einfuhr von Verpackungen aus Ländern, die den IPPC-Standard bereits umgesetzt haben, genügt als Nachweis die international vorgesehenen Markierung. Weitere Behandlungsnachweise sind nicht erforderlich. Die brasilianischen Behörden behalten sich das Recht einer Nachschau vor.
VR China
Seit dem 01.01.2006 erfolgt die endgültige Umsetzung des ISPM 15. Hierdurch entfällt die Zeugnispflicht für Holzverpackungen. Nichtholzerklärungen sind nicht mehr erforderlich. Beim Öffnen des Containers muß die Markierung sichtbar sein.
Chile
Umsetzung seit dem 01.06.2005
Costa Rica
Umsetzung seit dem 01.03.2005
Dominikanische Republik
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 01.07.2006.
Ecuador
Umsetzung seit dem 01.03.2005
Elfenbeinküste
Beschränkungen für Materialien, die Krankheiten ins Land schleppen könnten. Für Verpackungen wird ein Pflanzengesundheitszeugnis verlangt.
Europäische Union
Innerhalb der EU findet der ISPM15 keine Anwendung. Für Lieferung aus Drittländern mit Ausnahme der Schweiz gilt der ISPM15 seit dem 01.03.2005 (Richtlinie 2004/102/EG vom 05.10.2004). Eine Entrindung des Holzes ist seit dem 01.03.2006 vorgeschrieben.
Ausnahme Portugal: Sämtliche Holzverpackungen, die Portugal verlassen, müssen gemäß ISPM 15 behandelt sein. Dies gilt auch für den Versand innerhalb der EU und auch für Verpackungen, die nach Portugal geliefert und von dort aus wieder zurück gesendet werden (Mehrwegverpackungen) bzw. weiter versandt werden.
Französisch-Polynesien
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit 2008.
Georgien
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 25.01.2010.
Guatemala
Umsetzung seit dem 26.05.2005
Honduras
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 25.02.2006.
Indien
Umsetzung seit dem 01.11.2004
-
Alternativ ist ein Pflanzengesundheitszeugnis mit Angabe der Behandlungsmethode
Indonesien
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 01.09.2009.
Packaging Declaration ist erforderlich.
Iran
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) erforderlich.
Israel
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 23.06.2009.
Jamaika
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) ab dem 01.01.2011.
Japan
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 01.04.2007.
Jordanien
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 12.01.2006.
Kanada
Umsetzung seit dem 02.01.2004
-
Frei von Rinde und Schädlingen
Kasachstan
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 01.07.2010
Kamerun
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM 15) seit 2006
Kenia
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 01.01.2006.
Kolumbien
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 15.09.2009
Kroatien
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 01.01.2007.
Kuba
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 01.10.2008.
Lesotho
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 01.10.2010.
Libanon
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 09.03.2006.
Mexiko
Seit dem 16.09.2005 gilt ausschließlich der IPPC-Standard (ISPM15).
Mosambik
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 01.06.2009.
Neuseeland
Umsetzung seit dem 16.04.2003
-
Frei von Rinde, frei von Schädlingen, Blättern und Erdreich
-
parallel können die neuseeländischen Vorschriften angewendet werden. Dann gilt bei der Hitzebehandlung oder Begasung allerdings die 21-Tage-Frist für den Versand.
Nicaragua
Die Einführung des IPPC-Standards (ISPM15) ist von den zuständigen Behörden beabsichtigt. Es wird empfohlen, den IPPC-Standards (ISPM15) ab sofort anzuwenden.
Nigeria
Umsetzung seit dem 01.04.2004.
Norwegen
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 01.01.2009.
Oman
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 01.12.2006.
Panama
Umsetzung seit dem 17.02.2005
Paraguay
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 16.11.2005.
Peru
Umsetzung seit dem 17.02.2005
Philippinen
Umsetzung seit dem 01.09.2005
Russland
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 01.07.2010
Samoa
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 01.07.2006.
Schweiz
Umsetzung seit dem 01.03.2005
-
Kein ISPM 15 für Einfuhren aus EU-Mitgliedsstaaten
Senegal
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 15.08.2010.
Seychellen
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 01.03.2006.
Sri Lanka
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) ab dem 08.03.2010.
Alle Holzpackmittel, die ab dem 08.03.2010 in Sri Lanka eintreffen, müssen IPPC-behandelt sein.
Südafrika
Umsetzung seit dem 01.01.2005
Rep. Südkorea
Umsetzung seit dem 01.06.200.
Surinam
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 15.06.2010.
Syrien
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 01.04.2006.
Taiwan
Umsetzung seit dem 01.10.2004
-
Anwendung empfohlen; endgültige Regelung steht noch aus.
Taiwan
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) in jedem Fall erforderlich.
Trinidad und Tobago
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) ist angekündigt. Ein genaues Datum steht noch nicht fest. Die Einhaltung des IPPC-Standards (ISPM15) wird empfohlen.
Türkei
Umsetzung ab dem 01.01.2006
Ukraine
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 01.10.2005.
Uruguay
Umsetzung seit dem 15.08.2005
USA
Seit dem 16.09.2005 gilt ausschließlich der IPPC-Standard (ISPM15)
Verpackungen, die den IPPC-Standard ISPM 15 nicht einhalten, werden auf jeden Fall zurückgewiesen.
Usbekistan
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 01.06.2005.
Venezuela
Umsetzung seit dem 02.05.2005
Vietnam
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 05.06.2005.
Weißrussland
Umsetzung des IPPC-Standards (ISPM15) seit dem 01.07.2010
Anmerkung
Die Einfuhrbestimmungen unterliegen einem ständigen Wandel, so dass keine Gewährleistung dafür übernommen werden kann, dass die Angaben vollständig und richtig sind.
Im Detail können diese länderbedingt abweichen und sind im Zweifelsfall nachzufragen.
Dokumentation
Eine Bescheinigung oder ein Zeugnis ist bei der Anwendung des IPPC-Standards nicht erforderlich. Die Einhaltung der Kriterien wird durch die Kennzeichnung, die u.a. unsere Behandlernummer enthält, nachgewiesen.
Gerne stellen wir unseren Kunden eine Langzeiterklärung aus, in der wir beschein-igen, dass die von uns gefertigten und entsprechend gekennzeichneten Holzpack-mittel den IPPC-Standard ISPM 15 einhalten.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch Bescheinigungen für einzelne Sendungen aus. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es sich hierbei wegen des Mehraufwandes um eine kostenpflichtige Dienstleistung handelt.
